Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sehen die Nutzung von Energien zwischen Endverbrauchern vor.
Welche Arten von Gemeinschaften gibt es?
1. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
- Ihre Verbrauchsanlage befindet sich am selben Anschluss wie eine bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
2. Erneuerbare Energiegemeinschaft
- Ihre Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage sind im gleichen Verteilernetz eines Netzbetreibers miteinander verbunden.
Wie können Sie an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen?
1. Kontaktieren Sie einen Betreiber und informieren Sie sich über die Teilnahmebedingungen
- Der Betreiber benötigt von Ihnen mindestens folgende Informationen:
- Adresse der Anlage und deren Zählpunkt
- Registrieren Sie sich dafür in unserem Kundenportal. Dort finden Sie alle benötigten Daten. Und zu einem späteren Zeitpunkt erteilen Sie dort dem Betreiber eine Freigabe zur Belieferung mit Strom.
2. Fordern Sie den PIN-Code an
- Damit wir Ihnen die komplette Verbrauchsdarstellung und Änderungen bei einzelnen Vertragsdaten freischalten können, müssen wir einen Identitätscheck durchführen.
Bitte fordern Sie einen PIN-Code an. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt.
3. Warten Sie auf die Anfrage des Energiegemeinschaftsbetreibers
- Die Anfrage wird im Bereich Vollmachten für 10 Tage hinterlegt und wartet auf Ihre Freigabe.
- Bitte beachten Sie, dass mit der Bestätigung bei uns weiter Prüfungen angestoßen werden.
- Nach dem Herstellen der benötigten technischen Voraussetzungen sind Sie ein Teil der Energiegemeinschaft.
Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
- dynamische Aufteilung
- Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
- statische Aufteilung
- Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.
Jede Energiegemeinschaft bestimmt im Vorhinein welcher Aufteilungsschlüssel zur Anwendung kommt. Fragen Sie den Betreiber welche Form von Ihm gewählt wurde.
Weitere Informationen finden sie hier
Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundenservice@montafonerbahn.at