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Produktmix Österreichische Wasserkraft

Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung
Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 gemäß § 78 und § 79 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022.




Die Montafonerbahn AG muss große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. In der gesetzlichen Stromkennzeichnung sind deshalb auch Herkunftsnachweise enthalten, die wir von anderen Ökostromerzeugern zukaufen.