Vorarlberger Haushaltskund:innen profitieren von sozial gestaffelter Gutschrift.
Die Montafonerbahn AG ist derzeit mit Abstand einer der günstigsten Energieanbieter in Vorarlberg. Die Energiepreise im Land sind aber auch deutlich niedriger als in anderen Regionen Österreichs und Deutschlands.
Zusätzliche Erträge am europäischen Regelenergiemarkt ermöglichen nun einen weiteren Vorteil für das Jahr 2022: Vorarlberger Haushaltskunden erhalten einen Strombonus in Höhe der monatlichen Energiekosten eines durchschnittlichen Haushaltes von 40 Euro brutto (33,33 Euro exkl. USt.). Der Strombonus wird automatisch auf der nächsten Stromrechnung gutgeschrieben. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Bei einkommensschwachen Haushalten, welche von der GIS von der Entrichtung der gesetzlichen Erneuerbaren-Förderungen befreit sind, werden 120 Euro brutto (100 Euro exkl. USt.) abgezogen.
In Verbindung mit der Reduktion der gesetzlichen Abgaben ist der Gesamtstrompreis für den typischen Haushaltskunden in 2022 damit niedriger als im Vorjahr.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
1. Wer erhält den Strombonus?
Der Strombonus wird in den berechtigten Haushaltstarifen Privat, Privat24 einmalig je Stromanlage auf der nächsten Rechnung ausbezahlt.
2. Wann wird der Strombonus ausbezahlt?
Der Strombonus wird im Zeitraum ab 1.7.22 bis 30.06.23 einmalig und automatisch auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.
3. Wie oft wird der Strombonus ausbezahlt?
Der Bonus wird einmalig je Stromanlage ausgeschüttet. Ein mehrmaliges Ausschütten des Strombonus auf dieselbe Stromverbrauchsstelle ist leider nicht möglich.
4. Wie wurde der Strombonus berechnet?
Die monatlichen Energiekosten (exkl. Netzkosten und gesetzliche Abgaben) eines durchschnittlichen Haushalts in Höhe von 40 Euro brutto (33,33 Euro exkl. USt.) wurden anhand eines Jahresverbrauchs von 3.900 kWh und der aktuellen Energiepreise im Stromtarif Privat berechnet (Verbrauchspreis 9,68 ct/kWh netto und Grundpreis 19,40 Euro / Jahr netto). Einkommensschwache Haushalte, die von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderungen durch die GIS Gebühren Info Service GmbH befreit sind, erhalten einen Strombonus in Höhe von 120 Euro brutto (100 Euro exkl. USt.).
5. Wird der Strombonus zusätzlich zum staatlichen Energiekostenausgleich gutgeschrieben?
Ja. Der Strombonus ist unabhängig und zusätzlich zum staatlichen Bonus (Energiekostenausgleich).
6. Erhalten auch Kunden der VKW, der E-Werke Frastanz und Stadtwerke Feldkirch einen Strombonus?
Wir stehen mit unseren Vertriebspartnern VKW, E-Werke Frastanz und Stadtwerke Feldkirch in Abstimmung – diese bemühen sich ebenfalls einen vergleichbaren Strombonus an ihre Privatkunden auszuschütten. Für Details dazu wenden Sie sich bitte an den Kundenservice des jeweiligen Unternehmens.
7. Muss der erhöhte Strombonus für Kunden mit EAG-Kostenbefreiung („GIS-Befreiung“) beantragt werden?
Nein – Sie müssen nichts tun. Kunden, die von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderungen durch die GIS Gebühren Info Service GmbH befreit sind, bekommen den erhöhten Strombonus einmalig und automatisch auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.
8. Warum liegt der Montafonerbahn AG die Information zur EAG-Kostenbefreiung durch die GIS vor?
Die Montafonerbahn AG stellt gemäß unserer Kundenverträge eine Gesamtrechnung. Damit sind wir bevollmächtigt, neben den reinen Energiekosten auch die Netzkosten und gesetzlichen Abgaben mit abzurechnen. Dies beinhaltet auch eine eventuelle Befreiung von den gesetzlichen Erneuerbaren-Förderkosten durch die GIS Gebühren Info Service GmbH.
9. Was bedeutet EAG-Kostenbefreiung durch die GIS („GIS-Befreiung“) und wie kann diese beantragt werden?
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist vom Gesetzgeber mit der Durchführung von Befreiungsverfahren beauftragt. Dies betrifft nicht nur die Befreiung von den Rundfunkgebühren, sondern auch die Befreiung von den Kosten für die gesetzliche Erneuerbaren-Förderung. Einkommensschwache Haushalte können bei der GIS die Befreiung von den gesetzlichen Erneuerbaren-Förderkosten beantragen (unter Tel: 0810 00 10 80 oder Mail: kundenservice@gis.at). Die GIS verständigt dann automatisch den jeweiligen Energie-Netzbetreiber für Strom und/oder Gas.
Unter „GIS-Befreiung“ wird im Stromsektor deshalb die Befreiung von den Kosten für die gesetzliche Erneuerbaren-Förderung verstanden, und nicht die Befreiung von den Rundfunkgebühren – diese Information liegt uns als Energieanbieter selbstverständlich nicht vor.
Weitere Informationen unter auf der Webseite der GIS.
10. Kann der Strombonus in Anspruch genommen werden, wenn kein Strombezug bei der Montafonerbahn AG vorliegt?
Nein – der Strombonus wird als Gutschrift auf der Abrechnung der Montafonerbahn AG ausbezahlt. Wer keinen Stromvertrag bei der Montafonerbahn AG hat, kann nicht vom Strombonus profitieren.
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie weitere Fragen rund um den Strombonus haben.
Bitte kontaktieren sie uns per Mail: kundenservice@montafonerbahn.at