Aktuelle Kundeninformationen

OGH-Urteil Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

Der Oberste Gerichtshofs hat am 21.10.2024 folgendes Urteil gefällt: 

Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.

Sollten sie als Kunde betroffen sein, werden sie von uns schnellstmöglich informiert.

Vermessungsarbeiten

Bartholomäberg/Silbertal ab dem 13.6.24

Die Firma Vermessung AVT-ZG-GmbH, Imst wird in den nächsten Wochen im Rahmen der Naturbestandsaufnahme Vermessungen der Gebäudeeckpunkte in Bartholomäberg und Silbertal für uns durchführen. Wir benötigen diese Daten für eine genaue Darstellung der Lage der Energiekabel zu den Gebäuden. Dazu ist es notwendig, die Grundstücke zu betreten.

Danke für Ihr Verständnis.

mbs Energie:

Neuigkeiten und Hilfestellungen

Alle Informationen dazu haben wir für sie zusammengefasst.

mbs Energie:

Öffnungszeiten Kundenverkehr

Unsere Mitarbeiter stehen ihnen in der Bahnhofstraße 15a+b, 6780 Schruns von:
Mo–Fr: 8:00–12:00 Uhr sowie
Mo–Do: 13:00–16:00 Uhr
zur Verfügung.

Gerne kontaktieren sie uns auch telefonisch unter: +43 5556 9000 oder über unser Kontaktformular.