Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage nutzen.

Voraussetzungen dafür sind:

Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit der Montafonerbahn AG

  • Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag haben, finden Sie hier weitere Informationen.

Eine „Vereinbarung betreffend den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“

  • Der Betreiber befüllt die Vereinbarung und sendet sie unterschrieben, in doppelter Ausfertigung, per Post and die Montafonerbahn AG. (Anschrift: Montafonerbahn AG, mbs Energie, Bahnhofstraße 15 a+b, 6780 Schruns)
  • Die Montafonerbahn AG sendet eine Vereinbarung gegengezeichnet zurück.

Eine „Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ mit jedem teilnehmenden Berechtigten (Kunde)

  • Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zusatzvereinbarung und sendet sie unterschrieben in doppelter Ausfertigung per Post an die Montafonerbahn AG
  • Die Montafonerbahn AG sendet eine Zusatzvereinbarung gegengezeichnet zurück.

Eine „Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte“

  • Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zustimmungserklärung und sendet sie unterschrieben per Post an die Montafonerbahn AG

Registrierung auf ebUtilities.at

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.

Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.