OGH-Urteil Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

WICHTIGE KUNDENINFORMATION:

  • Eine Kontaktaufnahme mit uns ist nicht notwendig. Wir werden uns mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen und umgehend die notwendigen Schritte einleiten.
  • Die Ermittlung des Netzzutrittsentgelts bei Erzeugungsanlagen haben wir per 01.11.2024 wieder entsprechend den Empfehlungen der E-Control4 angepasst.
  • Die Entscheidung betrifft alle Netzbetreiber in Österreich

 

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 21.10.2024, GZ 1 Ob 85/24t, lautet wie folgt:

Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.

Weitere Vorgehensweise der Montafonerbahn AG:

  • Im Anschluss an das Urteil wurde die Berechnung des Netzzutrittsentgelts an die neue Empfehlung der E-Control  angepasst.
  • Für bereits erstellte Netzzugangsangebote und abgeschlossene Verträge, die durch diese Entscheidung betroffen sind, wird von unserer Seite her eine proaktive Prüfung durchgeführt. Die betroffenen Kunden werden von uns schnellstmöglich informiert.